Die Umsatzfreigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe lag bislang bei 35.000 Euro. Im Jahressteuergesetz 2020 wurde sie auf 45.000 Euro erhöht.
Eine Übersicht aller Neuerungen finden Sie in unserem Artikel „JStG 2020 & Gemeinnützigkeitsrecht“.