Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 09.04.2020, 26.05.2020 und 18.12.2020 die bundeseinheitlich steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Hilfe für von der Corona-Krise Betroffene zusammengefasst.
Die Verwaltungsregelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden.
Die Verwaltungsregelungen gelten für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2021 durchgeführt werden.
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BMF-Schreiben 09.04.2020→ Datei herunterladen ...
BMF-Schreiben 26.05.2020
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BMF-Schreiben 18.12.2020
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