Zweckverwirklichung im Ausland

Datum:

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in seiner Verfügung vom 09.08.2021 [Aktenzeichen S 0170.1.1-3/7 St31] die Grundsätze zusammengefasst, die bei der Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland zu beachten sind.