Vereinsregister & Eheschließung

Datum:

Laut Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 26.08.2020 [Aktenzeichen I-3 Wx 134/20, 3 Wx 134/20] muss die Änderung des Familiennamens des Vorstandsmitglieds eines Vereins (wegen Eheschließung) beim Registergericht in öffentlich beglaubigter Form angemeldet werden.

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 20/2020 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief"

Neue Überschrift

Hier steht die Langfassung diese Beitrags