USt & Coronavirus

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 15.06.2021 und 03.12.2021 Billigkeitsregelung für die Umsatzsteuerbefreiung nach §4 Nr. 18 UStG von Leistungen im Zusammenhang mit Coronavirus der Jahre 2020 bis 2022 geregelt.

Lesen Sie den gesamten Artikel der Ausgabe 13/2021 aus dem Newsletter „Vereinsinfobrief".