Selbständigkeit & Helfer

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Im Beschluss des Landesarbeitsgericht Köln (LAG) vom 29.12.2021 [Aktenzeichen 9 Ta 174/21] ging es um einen Verein, der sich den Wiederaufbau der medizinischen Infrastruktur in einem Land zum Ziel gesetzt hat. Der Kläger war in diesem Land für den Verein tätig. Als der Verein sich von seinem „Helfer“ trennen wollte, erhob dieser eine Kündigungsschutzklage.