Praxisfall & Vorstandsvertretung

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Die Vertretungsmacht des Vorstands ist grundsätzlich unbeschränkt. Vereine setzen sich also einem gewissen Risiko aus, dass der Vorstand diese Vertretungsmacht missbraucht oder unangemessen weit auslegt. Wir geben Ihnen Empfehlungen zur Ausgestaltung der entsprechenden Vertretungsregelungen.