Mitgliedsbeiträgen & Kultureinrichtungen

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Bei Kultureinrichtungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind die Mitgliedsbeiträge nach § 10b Abs. 1 S. 8 EStG steuerlich nicht abzugsfähig. Nach Auffassung der Finanzverwaltung gilt das auch, wenn der freizeitbezogene Zweck nur einer unter mehreren ist. Dem hat jetzt das Finanzgericht Köln (FG) mit Urteil vom 25.02.2021 [Aktenzeichen 10 K 1622/18] bei einem Musik- und Orchesterverein widersprochen und die Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge bejaht.