Internetauftritt & Herausgabepflicht

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Laut Urteil des Landgericht Frankfurt vom 24.07.2020 [Aktenzeichen 2-15 S 187/19] umfasst die Herausgabepflicht des Vorstands auch den Zugang zu Social-Media-Auftritten, wenn diese erkennbar dem Verein zugeordnet sind.

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