Allgemeinheit & Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge

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Die Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine wird angehoben. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt: Bisher galt für Mitgliedsbeiträge im Durschnitt eine Höchstgrenze von 1.023 Euro je Mitglied und Jahr. Dieser Betrag wird auf 1.440 Euro angehoben.
Auch die Grenze für Aufnahmegebühren wird angehoben: von im Durchschnitt 1.543 Euro auf 2.200 Euro.

Quelle   Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 21.03.2024.

Förderung der Allgemeinheit

Gemeinnützige Vereine müssen mit ihrer Vereinstätigkeit die Allgemeinheit fördern. Zum Beispiel durch Sportangebote. Deshalb gibt es für Mitgliedsbeiträge eine Höchstgrenze, damit ein gemeinnütziger Verein für möglichst viele Menschen zugänglich ist.

Für die Vereinsarbeit ist allerdings eine ausreichende finanzielle Ausstattung notwendig. Durch die Inflation und weitere veränderte Anforderungen ist der Finanzbedarf vieler Vereine gestiegen. Die angehobene Höchstgrenze für Mitgliedsbeiträge berücksichtigt das.

Die neuen Höchstgrenzen werden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung aktualisiert. Sie gelten aber bereits jetzt.