Die Corona-Pandemie hat für Löcher in den Vereinskassen gesorgt. Vereine konnten unter bestimmten Voraussetzungen Überbrückungshilfen beantragen. Das Landgericht Augsburg (LG) hat sich mit Beschluss vom 02.11.2020 [Aktenzeichen 10 Qs 1054/20] mit dem Vorwurf des Subventionsbetrugs befasst.
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LG Augsburg Beschluss, 02.11.2020
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