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„Mittel weitergeben“. Das JStG 2020 fasst die Regelung zur Mittelweitergabe (in § 58 AO) zusammen und hat sie erweitert.
Eine Übersicht aller Neuerungen finden Sie in unserem Artikel „JStG 2020 & Gemeinnützigkeitsrecht“.
„Mittel weitergeben“. Das JStG 2020 fasst die Regelung zur Mittelweitergabe (in § 58 AO) zusammen und hat sie erweitert.
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