Das Kammergericht Berlin entschied mit Beschluss vom 20.08.2020 [Aktenzeichen 22 W 8/20], dass einfache Mitglieder kein Beschwerderecht beim Registergericht gegen Eintragung im Vereinsregister haben, obwohl dabei ein Satzungsverstoß vorlag.
Vereinsregister & Beschwerderecht